Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
WBS Terminbuchung — SaaS-Online-Terminbuchungsplattform
Version 2.0 — Anwaltsreview erforderlich vor Veroeffentlichung
Stand: Maerz 2026
Praeambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhaeltnis zwischen
Weiss Systemtechnik
Inhaber: Matthias Weiss
Kirchstr. 7
88361 Boms
Deutschland
E-Mail: info@wmi-group.net
(nachfolgend „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“), der die SaaS-Loesung „WBS Terminbuchung“ (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) nutzt.
§ 1 — Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten fuer saemtliche Vertraege ueber die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Loesung „WBS Terminbuchung“ zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Die AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen. Der Kunde bestaetigt mit Vertragsschluss, dass er die Software im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit nutzt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen AGB. Fuer den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestaetigung des Anbieters massgebend.
1.2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der cloudbasierten SaaS-Loesung „WBS Terminbuchung“ als Online-Terminbuchungssystem. Die Software wird als WordPress-basierte Webanwendung betrieben und ueber das Internet zur Nutzung bereitgestellt.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang (Tarif) ueber die Vertragslaufzeit zur Nutzung ueber das Internet zur Verfuegung. Der Kunde erhaelt ein nicht ausschliessliches, nicht uebertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschraenktes Recht zur bestimmungsgemaessen Nutzung der Software.
(3) Ein Eigentumsrecht oder sonstige Rechte an der Software ueber das vertraglich eingeraeumte Nutzungsrecht hinaus erhaelt der Kunde nicht. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfaeltigen, zu dekompilieren, zu modifizieren oder Dritten zugaenglich zu machen.
§ 2 — Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Software und der Leistungspakete auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs auf der Website des Anbieters oder durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande durch:
(3) Der Anbieter bestaetigt den Eingang der Bestellung unverzueglich per E-Mail. Diese Eingangsbestaetigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht zugleich die Freischaltung des Kundenkontos enthaelt.
(4) Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde wahrheitsgemaesse und vollstaendige Angaben zu seiner Person bzw. seinem Unternehmen zu machen. Aenderungen der Registrierungsdaten sind dem Anbieter unverzueglich mitzuteilen oder selbstaendig im Kundenkonto zu aktualisieren.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gruenden abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
(6) Kostenlose Testphasen (Pilotphasen) koennen individuell vereinbart werden. Waehrend einer Testphase gelten diese AGB vollumfaenglich. Nach Ablauf der Testphase geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Vertragsverhaeltnis ueber, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kuendigt. Auf den automatischen Uebergang wird der Kunde rechtzeitig, mindestens vierzehn (14) Tage vor Ablauf der Testphase, per E-Mail hingewiesen.
§ 3 — Leistungsbeschreibung
3.1 SaaS-Terminbuchung
(1) Die Software ermoeglicht insbesondere:
(2) Die Software wird auf Servern des Unterauftragnehmers Hetzner Online GmbH in Deutschland (Standort Nuernberg) und Finnland (Standort Helsinki) im Rahmen einer Geo-Hochverfuegbarkeitsarchitektur betrieben. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschliesslich in der Europaeischen Union.
3.2 Branchen-Module
(1) Die Software wird fuer verschiedene Branchen bereitgestellt, insbesondere fuer:
(2) Der Funktionsumfang der einzelnen Branchen-Module ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters, die Vertragsbestandteil wird.
3.3 Leistungspakete (Tarife)
(1) Der Anbieter bietet die Software in verschiedenen Leistungspaketen (Tarifen) an. Die Tarife unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des Funktionsumfangs, der Anzahl verfuegbarer Mitarbeiter und Ressourcen, der Anzahl verwaltbarer Standorte sowie des Support-Umfangs. Der Anbieter kann einen kostenlosen Basistarif mit eingeschraenktem Funktionsumfang anbieten.
(1a) Die jeweils aktuellen Tarife, deren Preise und der zugehoerige Funktionsumfang ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Preisliste und Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (nachfolgend „Preisliste“). Die Preisliste ist nicht Bestandteil dieser AGB, wird dem Kunden jedoch vor Vertragsschluss zur Verfuegung gestellt und ist Bestandteil des individuellen Nutzungsvertrages.
(1b) Der Anbieter ist berechtigt, die Anzahl und Bezeichnung der Tarife sowie die Zuordnung einzelner Funktionen zu den Tarifen zu aendern. Bestehende Vertraege bleiben von einer solchen Aenderung unberuehrt; der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Funktionsumfang wird nicht eingeschraenkt. Neue Funktionen stehen grundsaetzlich zunaechst in den hoeherwertigen Tarifen zur Verfuegung und koennen im Laufe der Zeit auch in anderen Tarifen freigeschaltet werden.
(1c) Sofern der Anbieter einen kostenlosen Tarif anbietet, besteht kein Anspruch auf Erweiterung des Funktionsumfangs des kostenlosen Tarifs. Der Anbieter behaelt sich vor, den kostenlosen Tarif mit einer Ankuendigungsfrist von drei (3) Monaten einzustellen oder in seinen Funktionen einzuschraenken.
(1d) Die Freischaltung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Funktionen erfolgt ueber ein technisches Lizenzsystem. Die Manipulation oder Umgehung des Lizenzsystems ist untersagt und berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kuendigung gemaess § 6.3.
(2) Der genaue Leistungsumfang des jeweils gewaehlten Tarifs ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschraenkt wird.
§ 4 — Pflichten des Kunden
4.1 Bestimmungsgemaesse Nutzung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschliesslich bestimmungsgemaess und im Einklang mit diesen AGB sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
(2) Der Kunde wird die Software nicht fuer rechtswidrige Zwecke nutzen und insbesondere keine Inhalte einstellen, die gegen geltendes Recht verstossen, Rechte Dritter verletzen oder sittenwidrig sind.
(3) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen fuer die Nutzung der Software sicherzustellen, insbesondere einen aktuellen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und eine stabile Internetverbindung.
4.2 Zugangsdaten
(1) Der Kunde ist fuer die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) allein verantwortlich. Der Kunde hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schuetzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die nicht Mitarbeiter oder berechtigte Vertreter des Kunden sind, ist untersagt.
(2) Der Kunde hat den Anbieter unverzueglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafuer vorliegen, dass Zugangsdaten von Dritten missbraeuchlich verwendet werden. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Zugang voruebergehend zu sperren, bis die Sicherheit des Kontos wiederhergestellt ist.
4.3 Datenpflege und Datensicherung
(1) Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten inhaltlich richtig und vollstaendig sind.
(2) Der Kunde hat regelmaessig eigenverantwortliche Datensicherungen der von ihm in die Software eingegebenen Daten vorzunehmen, soweit dies technisch moeglich ist (z. B. durch den Export von Termindaten). Der Anbieter erstellt zwar regelmaessig Backups, uebernimmt jedoch keine Gewaehr fuer die jederzeitige Wiederherstellbarkeit einzelner Datensaetze des Kunden.
4.4 Rechtmaessige Nutzung und datenschutzrechtliche Verantwortung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er ueber die erforderlichen Rechtsgrundlagen fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden (z. B. Patienten, Klienten, Kunden) in der Software verfuegt. Dies umfasst insbesondere:
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von saemtlichen Anspruechen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder mit dessen Billigung gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Der Kunde uebernimmt die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
4.5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Stoerungen der Software unverzueglich nach deren Feststellung mitzuteilen und den Anbieter bei der Beseitigung von Stoerungen im zumutbaren Umfang zu unterstuetzen.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der fuer die technische und organisatorische Kommunikation mit dem Anbieter zustaendig ist.
§ 5 — Verguetung und Zahlungsbedingungen
5.1 Entgelt
(1) Der Kunde zahlt fuer die Nutzung der Software das vereinbarte monatliche Entgelt gemaess dem gewaehlten Tarif (§ 3.3). Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzueglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnung wird dem Kunden in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder ueber das Kundendashboard) zugestellt. Der Kunde erklaert sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.
5.2 Zahlungsfristen und Zahlungsweise
(1) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug faellig, sofern nicht eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart ist.
(2) Sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug des monatlichen Entgelts jeweils zum Monatsersten oder dem naechstfolgenden Bankarbeitstag. Der Kunde sorgt fuer ausreichende Kontodeckung. Die Vorabinformation (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnungsstellung, mindestens jedoch fuenf (5) Bankarbeitstage vor dem Einzugstermin. Kosten einer Lastschriftrueckgabe, die der Kunde zu vertreten hat, traegt der Kunde.
5.3 Zahlungsverzug
(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286 ff. BGB). Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von neun Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Bei Zahlungsverzug von mehr als dreissig (30) Tagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung den Zugang des Kunden zur Software voruebergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollstaendig beglichen ist. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden besteht waehrend der Sperrung fort. Die Sperrung wird dem Kunden mindestens sieben (7) Tage vorher angekuendigt.
5.4 Preisanpassungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankuendigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen. Preissteigerungen von mehr als fuenf Prozent (5 %) im Vergleich zum bisherigen Entgelt berechtigen den Kunden zur ausserordentlichen Kuendigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhoehung, sofern die Kuendigung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Preisaenderungsmitteilung erklaert wird.
5.5 Aufrechnung und Zurueckbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurueckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht.
§ 6 — Vertragslaufzeit und Kuendigung
6.1 Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Einzelvertrag eine abweichende Regelung getroffen wird. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwoelf (12) Monaten ab Freischaltung des Kundenkontos, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
(2) Der Vertrag verlaengert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere zwoelf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien fristgerecht gekuendigt wird (vgl. § 6.2 Abs. 1).
6.2 Ordentliche Kuendigung
(1) Die ordentliche Kuendigung des Vertrages ist fuer beide Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit moeglich.
(2) Jede Kuendigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Kuendigung kann per E-Mail an die im Vertrag hinterlegte E-Mail-Adresse der jeweils anderen Partei erfolgen.
6.3 Ausserordentliche Kuendigung
(1) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt fuer den Anbieter insbesondere vor, wenn:
(2) Ein wichtiger Grund liegt fuer den Kunden insbesondere vor, wenn:
6.4 Folgen der Kuendigung
(1) Nach Wirksamwerden der Kuendigung stellt der Anbieter dem Kunden seine in der Software gespeicherten Daten fuer einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen in einem gaengigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON) zum Herunterladen bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden unwiderruflich geloescht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Loeschung entgegenstehen. Naeheres regelt der AVV.
(2) Mit Wirksamwerden der Kuendigung enden saemtliche Nutzungsrechte des Kunden an der Software. Der Kunde hat die Nutzung der Software unverzueglich einzustellen.
§ 7 — Verfuegbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
7.1 Verfuegbarkeitsgarantie
(1) Der Anbieter gewaehrleistet eine Verfuegbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel (nachfolgend „SLA“), gemessen am Kalendermonat. Die Verfuegbarkeit berechnet sich wie folgt:
> Verfuegbarkeit (%) = ((Gesamtminuten des Monats – ungeplante Ausfallminuten) / Gesamtminuten des Monats) x 100
7.2 Ausnahmen von der Verfuegbarkeitsberechnung
(1) Von der Berechnung der Verfuegbarkeit ausgenommen sind:
7.3 Gutschriften bei SLA-Unterschreitung
(1) Bei Unterschreitung des SLA hat der Kunde im Enterprise-Tarif Anspruch auf eine Gutschrift gemaess folgender Staffelung:
| Verfuegbarkeit im Kalendermonat | Gutschrift (% des Monatsentgelts) |
|———————————-|———————————–|
| 99,0 % bis < 99,5 % | 5 % |
| 98,0 % bis < 99,0 % | 10 % |
| 95,0 % bis < 98,0 % | 20 % |
| unter 95,0 % | 30 % |
(2) Die Gutschrift ist auf maximal dreissig Prozent (30 %) des monatlichen Nettoentgelts beschraenkt und wird mit der naechsten Rechnung verrechnet. Ein darueber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt unberuehrt, soweit der Anbieter nach § 9 haftet.
7.4 Monitoring und Berichterstattung
(1) Der Anbieter unterhalt ein Monitoring-System, das die Verfuegbarkeit der Software kontinuierlich ueberwacht. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden einen Verfuegbarkeitsbericht zur Verfuegung.
§ 8 — Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchfuehrung und Vertragsabwicklung gemaess der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Naeheres regelt die Datenschutzerklaerung des Anbieters, die unter https://www.weiss-system.de/impressum/datenschutz/ abrufbar ist.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden verarbeitet, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schliessen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt. Der AVV ist Voraussetzung fuer die Nutzung der Software und wird dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfuegung gestellt.
(3) Der Kunde bleibt in Bezug auf die personenbezogenen Daten seiner Endkunden der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er traegt die alleinige Verantwortung fuer die Rechtmaessigkeit der Datenverarbeitung und die Erfuellung der Betroffenenrechte (Art. 15-22 DSGVO).
(4) Soweit im Rahmen der Software Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet werden — insbesondere im Healthcare-Modul (Therapiepraxen, Physiotherapie) —, gelten die erhoehten Anforderungen des AVV. Der Kunde stellt sicher, dass eine gemaess Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulaessige Rechtsgrundlage vorliegt. Der Anbieter trifft fuer die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zusaetzliche technische und organisatorische Massnahmen, die im AVV (Anlage: Technische und organisatorische Massnahmen) dokumentiert sind.
(5) Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemaess Art. 32 DSGVO zum Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die konkreten Massnahmen sind im AVV dokumentiert und umfassen insbesondere:
(6) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich auf Servern in der Europaeischen Union (Hetzner Online GmbH, Standorte Nuernberg/Deutschland und Helsinki/Finnland). Eine Uebermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten findet nicht statt.
(7) Der Anbieter unterstuetzt den Kunden im Rahmen seiner Moeglichkeiten bei der Erfuellung der Betroffenenrechte sowie bei der Durchfuehrung von Datenschutz-Folgenabschaetzungen, soweit dies die Verarbeitung in der Software betrifft. Naeheres regelt der AVV.
§ 9 — Gewaehrleistung und Haftung
9.1 Gewaehrleistung
(1) Der Anbieter gewaehrleistet, dass die Software waehrend der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dokumentierten Funktionen entspricht. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bereitstellung gueltige Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter beseitigt Maengel der Software innerhalb angemessener Frist nach Eingang einer hinreichend detaillierten Maengelanzeige durch den Kunden. Als Maengel gelten nur erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Unerhebliche Abweichungen begruenden keinen Maengelanspruch.
(3) Der Anbieter kann Maengel nach seiner Wahl durch Nachbesserung (Fehlerkorrektur, Update, Patch) oder durch Bereitstellung einer gleichwertigen Umgehungsloesung (Workaround) beseitigen, sofern dem Kunden die Umgehungsloesung zumutbar ist.
(4) Maengelansprueche bestehen nicht, wenn
(5) Die Verjaehrungsfrist fuer Maengelansprueche betraegt zwoelf (12) Monate ab Kenntnis des Mangels, soweit nicht gesetzlich eine laengere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(6) Weitergehende Gewaehrleistungsansprueche des Kunden — insbesondere Ansprueche auf Minderung oder Schadensersatz — richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, eingeschraenkt durch die nachfolgenden Haftungsregelungen.
9.2 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt
(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Hoehe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden gemaess Abs. 2 wird auf das Zwoelffache des monatlichen Nettoentgelts des jeweils betroffenen Vertrages begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000,00 EUR.
(4) Im Uebrigen ist die Haftung des Anbieters fuer leichte Fahrlaessigkeit — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfuellungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(6) Der Anbieter haftet nicht fuer den Verlust von Daten des Kunden, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmaessige Datensicherungen durchzufuehren und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden koennen.
(7) Der Anbieter haftet nicht fuer Schaeden, die durch Stoerungen oder Ausfaelle oeffentlicher Telekommunikationsnetze, durch den Ausfall von Serverinfrastruktur Dritter (insbesondere des Hosting-Anbieters) oder durch hoehere Gewalt (§ 11) entstehen, es sei denn, der Anbieter hat die Stoerung vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht oder deren Auswirkungen durch zumutbare Massnahmen nicht abgemildert.
(8) Der Anbieter haftet nicht fuer die Inhalte, Daten und Informationen, die der Kunde ueber die Software verarbeitet, speichert oder uebermittelt.
§ 10 — Aenderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung fuer die Zukunft zu aendern, sofern dies unter Beruecksichtigung der Interessen des Anbieters fuer den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Aenderungen, die
(2) Der Anbieter wird den Kunden ueber Aenderungen der AGB mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse) informieren. Dabei wird der Anbieter den Kunden auf die geplanten Aenderungen und sein Widerspruchsrecht gesondert und deutlich hinweisen.
(3) Die Aenderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Aenderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Aenderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum naechsten Vertragsende ordentlich zu kuendigen.
(5) Wesentliche Aenderungen des Leistungsumfangs oder der Preise richten sich ausschliesslich nach § 3.3 Abs. 3 bzw. § 5.4 und unterliegen nicht dem Aenderungsverfahren nach diesem § 10.
§ 11 — Hoehere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet fuer die Nichterfuellung oder verzoegerte Erfuellung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfuellung oder Verzoegerung auf Umstaende zurueckzufuehren ist, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen (hoehere Gewalt).
(2) Als hoehere Gewalt gelten insbesondere:
g) Cyberangriffe von aussergewoehnlichem Ausmass (z. B. staatlich gesteuerte Angriffe), soweit die betroffene Partei branchenuebliche Sicherheitsmassnahmen ergriffen hat.
(3) Die von hoeherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzueglich ueber den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses in Textform zu informieren. Die betroffene Partei hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren und die Leistungserbringung so schnell wie moeglich wiederaufzunehmen.
(4) Fuer die Dauer des Ereignisses hoeherer Gewalt ruhen die betroffenen vertraglichen Pflichten, ohne dass daraus Schadensersatzansprueche entstehen. Zahlungspflichten, die bereits vor Eintritt des Ereignisses faellig waren, bleiben hiervon unberuehrt.
(5) Dauert das Ereignis hoeherer Gewalt laenger als drei (3) Monate ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zum Monatsende in Textform ausserordentlich zu kuendigen. Bereits geleistete Zahlungen fuer nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig erstattet.
§ 12 — Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
12.2 Gerichtsstand
(1) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Anbieters (Boms). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Abtretung
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu uebertragen. § 354a HGB bleibt unberuehrt.
12.4 Textform und Kommunikation
(1) Die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis erfolgt grundsaetzlich in elektronischer Form (E-Mail). Die Parteien sind verpflichtet, Aenderungen ihrer E-Mail-Adresse oder Anschrift der jeweils anderen Partei unverzueglich mitzuteilen.
(2) Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
12.5 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Luecke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Soweit eine solche gesetzliche Regelung im jeweiligen Fall nicht zur Verfuegung steht (Regelungsluecke), werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am naechsten kommt.
12.6 Vertragsanlagen
(1) Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages:
– Anlage 1: Leistungsbeschreibung (je nach gewaehltem Tarif)
– Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemaess Art. 28 DSGVO
– Anlage 3: Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Kontakt des Anbieters
Weiss Systemtechnik
Inhaber: Matthias Weiss
Kirchstr. 7
88361 Boms
Deutschland
E-Mail: info@wmi-group.net
Telefon: +49 7581 9039401
USt-IdNr.: DE201817798
*Stand: Maerz 2026*
Hinweis: Dieses Dokument ist ein Entwurf (Version 2.0) und muss vor Verwendung zwingend von einem im IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt geprueft werden. Dies gilt insbesondere fuer die Healthcare-spezifischen Regelungen (Art. 9 DSGVO) sowie die Haftungsklauseln.